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Rücksendekosten der Widerrufsware |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, 29. April 2009 um 07:49 Uhr |
Abmahnrisiko: Rücksendekosten bei Sachen unter 40 EuroOnline-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird. weiterlesen [externer Link]
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 29. April 2009 um 07:56 Uhr |