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Rücksendekosten der Widerrufsware PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 29. April 2009 um 07:49 Uhr

Abmahnrisiko: Rücksendekosten bei Sachen unter 40 Euro

Online-Händler aufgepasst! Wer derzeit in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinweist, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat, wie dies auch in der neuen gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung vorgesehen ist, geht ein nicht unerhebliches Abmahnrisiko ein, sofern dieser Punkt nicht auch noch zusätzlich in Form von AGB geregelt wird.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 29. April 2009 um 07:56 Uhr
 
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