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Fehlender Hinweis auf MwSt nicht abmahnbar PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 26. August 2009 um 11:30 Uhr

Fehlender Hinweis auf MwSt nicht abmahnbar

2007 entschied der BGH, dass der Hinweis auf MwSt und Versandkosten nicht neben jedem Preis im Onlineshop stehen muss.
Ähnlich hat auch das LG Hamburg entschieden:
Hinweise auf die MwSt müssen nicht auf jeder einzelnen Katalogseite vorhanden sein.
Es sei klar, dass die Preise die gesetzliche MwSt enthalten, so dass bei deren Fehlen nur ein Bagatellverstoß vorliege.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 26. August 2009 um 11:41 Uhr
 
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